Betriebsberatung im Naumburg – rechtliche Beratung für Unternehmen
Die im Rahmen der Kanzlei bestehende Betriebsberatung im rechtlichen Sinne resultiert aus der Geschichte unserer Kanzlei. Bereits ab 1992 stellte sich das Erfordernis, neben der eigentlichen klassischen Rechtsanwaltstätigkeit, also dem Führen von gerichtlichen Verfahren, eine umfassende vorausschauende Beratung für Betriebe im Rahmen des Unternehmensrechts vorzunehmen.
Rechtliche Beurteilung Ihres Projekts: Betriebsberatung der Anwaltskanzlei Tigges stützt sich auf Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Unsere Kanzlei in Naumburg beschäftigt sich vor allem mit einer umfassenden rechtlichen Beurteilung von möglichen zukünftigen Tätigkeiten oder Vorhaben. In einem ersten Schritt wird zunächst geprüft, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein solches Projekt realisierbar ist. Ergänzend dazu werden für die präzise Betriebsberatung Einkünfte über die Vermögenslage möglicher Geschäftspartner eingeholt.
Manche Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei in Naumburg wünschen, dass der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Karl-Jürgen Tigges, neben der rechtlichen Beurteilung auch grundsätzlich und in wirtschaftlicher Hinsicht zu dem Projekt Stellung nimmt.
In einem zweiten Schritt werden im Rahmen der Betriebsberatung in Naumburg dann Vertragsentwürfe oder sonstige Unterlagen gefertigt, die der weiteren Diskussion und den Vertragsverhandlungen dienen. Erscheint das Projekt aussichtsreich, werden schließlich, unter Mitwirkung des Kanzleiinhabers, die entsprechenden Verträge errichtet und das Projekt realisiert.
Erscheint das Projekt aussichtsreich, werden zu guter Letzt, unter Mitwirkung des Kanzleiinhabers, die entsprechenden Verträge errichtet und das Projekt realisiert.
Betriebsberatung in Naumburg: Unterstützung, Auskünfte, Empfehlungen
Die Tätigkeit der Betriebsberatung wird insbesondere für Mandanten unserer Kanzlei in Naumburg erbracht, die teilweise schon 20 Jahre in Geschäftsbeziehungen zu dem Kanzleiinhaber stehen. Darüber hinaus sieht es Herr Rechtsanwalt Tigges als seine Aufgabe an, auch in Rechtsgebieten, in denen er nicht ständig tätig ist, Auskünfte zu erteilen oder geeignete Rechtsanwaltskollegen, die auf die Erledigung besonderer Rechtsgebiete spezialisiert sind, zu empfehlen.
Hier behält sich der Kanzleiinhaber vor, zu beurteilen, ob er aufgrund der bestehenden Arbeitsbelastung und der Art der zu beurteilenden Angelegenheit in der Lage ist, eine tragfähige Rechtsauskunft selbst zu erteilen oder ob die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch genommen werden muss.