Kosten der Erstberatung / Rechtsberatung in unserer Kanzlei

Grundsätzlich:
Eine kostenlose Erstberatung existiert nach dem Gesetz nicht.

Die jeweilige Höhe der Beratungsgebühr, welche ggf. für ein erstesBeratungsgespräch,  -ohne weiterführende Tätigkeiten durch unsere Anwälte- anfällt, differenziert sich nach dem Umfang bzw. der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Ein solches Erstberatungsgespräch kann persönlich im Termin, telefonisch, per Mail etc. erfolgen.

Maximal können gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) jedoch lediglich Kosten in Höhe von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer für eine Erstberatung entstehen. Diese Kostendeckelung gilt für Verbraucher. Sie ist nicht anwendbar für Unternehmer bzw. Selbstständige, da diese nicht Verbraucher i. S. d. Gesetzes sind.

Auch kann für die Erstberatung ggf. bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragt werden. Sprechen Sie bitte unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Krebs darauf an; sie wird Ihnen das weitere Vorgehen hierzu gern erläutern. Oder haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann können Sie bei dieser nachfragen, ob ggf. ein erstes Beratungsgespräch in Ihrer Sache versichert ist. Gern übernehmen wir diese Anfrage auch für Sie.

Sofern die Beratung über ein „erstes Gespräch“ hinausgeht, sprich, Sie Ihren Fall weiter durch unsere Kanzlei bearbeitet haben möchten, werden Ihnen Frau Krebs oder unsere Anwälte gern die weitergehenden Kosten vor Beauftragung näher erläutern.

Bitte beachten Sie: neue Mandanten erhalten grundsätzlich keine telefonische Rechtsauskunft oder Beratung, bitte vereinbaren Sie deshalb gern einen Termin.